HEIDJERS ABWASSER

Spülwasser Adieu

Wir übernehmen Verantwortung für Abwasser
Heidjers Stadtwerke kümmern sich auch um das, was durch den Abfluss geht. Das ist ein wichtiger Aspekt der Daseinsvorsorge, den wir für alle Heidjer übernehmen. Denn schmutziges Wasser wird gereinigt und kann dann wieder in den Umlauf gelangen. Wir handeln hier im Auftrag der Stadt Schneverdingen und der Gemeinde Neuenkirchen als 100 Prozent kommunales Unternehmen.



Schmutzwasser reinigen
Die fachgerechte Reinigung von Abwasser aus Küche, Bad und WC ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt und für die Gesundheitsvorsorge. In den eigenen Kläranlagen reinigen wir benutztes Wasser. So kann es ohne Bedenken wieder in den natürlichen Kreislauf entlassen werden. Dabei hilft moderne Technik in mehreren Klärstufen. 

Niederschlagswasser sammeln
Auch Regenwasser zählt zum Abwasser – wenn es auf bebaute Flächen wie Straßen und Plätze fällt. Darum kümmern wir uns gesondert: Es wird überwiegend in spezielle Rohre geleitet und geht dann ohne Umweg über die Kläranlage zurück in Gewässer. Das senkt die Betriebskosten der Abwasserreinigung. Fällt viel Niederschlag, puffern Regenrückhaltebecken das viele Nass von oben ab – und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Überschwemmungen.

Für die beiden Abwasserarten gibt es unterschiedliche Gebühren.

Vater und Tochter putzen ihre Zähne und schneiden Grimassen

Abwassergebühren

Das steckt dahinter

Umweltschutz setzen Heidjers Stadtwerke ganz praktisch um. Wir kümmern uns als rein kommunales Unternehmen im Auftrag der Stadt Schneverdingen und der Gemeinde Neuenkirchen um eine fachgerechte Abwasserbeseitigung. Dieser Auftrag geht bis zur Rechnungsstellung an die Grundstückseigentümer. Da wir im kommunalen Auftrag handeln, geht es dort um Gebühren.


Dabei gibt es Unterschiede zwischen den beiden Abwasserarten: Schmutzwasser geht in die Kläranlage und wird dort gereinigt. Das ist aufwendig und kostet. Als Grundlage für die Abrechnung dient der Trinkwasserbezug in Kubikmetern. Günstiger ist die Regenwassergebühr, die je Quadratmeter versiegelter Fläche angesetzt wird – eine gerechte Sache. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Abwassergebühren.

Information der Stadt Schneverdingen zur Umstellung finden Sie in unserem Download-Center.

Abwassergebühren Stadt Schneverdingen

ab 01.01.2023  
Schmutzwasser je m3 2,42 €
Regenwasser je m2 abflussrelevanter Fläche/Jahr 0,07 €

Abwassergebühren Gemeinde Neuenkirchen

ab 01.01.2021
Schmutzwasser je m3 3,53 €
Regenwasser je m2/Jahr 0,34 €

RÜCKSTAU AUS ABWASSERKANAL

Pflichten der Grundstücks- und Hausbesitzer

Bedingt durch den Klimawandel treten auch in unseren Breitengraden vermehrt Wetterextreme wie Starkregen auf. In der Folge kann es zu einem Rückstau im Abwasserkanal kommen: Abwasser drängt dann über die Leitungen der Gebäude zurück in die Räume unterhalb der Rückstauebene. Die Folge sind geflutete Keller. Damit Hausbesitzerinnen und -besitzer von dieser bösen Überraschung verschont bleiben, werden Rückschlagklappen oder Abwasserpumpen in Gebäuden eingebaut. Verantwortlich dafür sind die Grundstücks- und Hausbesitzerinnen und -besitzer, dies ist in den Abwassersatzungen von Schneverdingen und Neuenkirchen geregelt:

Stadt Schneverdingen

  • Die Entwässerungsanlage auf dem Grundstück sind vom Grundstückseigentümer nach den Regeln der Technik herzustellen (gem. DIN 1986).
  • Die Grundstücksentwässerung darf erst nach der Abnahme durch die Stadt in Betrieb genommen werden.
  • Die Grundstücksentwässerungsanlage ist stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten.
  • Der Stadt oder Beauftragten der Stadt ist zur Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage oder zur Beseitigung von Störungen sofort und ungehindert Zutritt zu dieser Anlage, zu den Abwasservorbehandlungsanlagen und zu den Abwasseranfallstellen zu gewähren.
  • Die Stadt oder Beauftragte der Stadt sind berechtigt, notwendige Maßnahmen anzuordnen, insbesondere das eingeleitete oder einzuleitende Abwasser zu überprüfen und Proben zu entnehmen.
  • Die Grundstücksgrenze bildet die Trennlinie zwischen öffentlichem Abwasserkanal und privater Abwasseranlage.
  • Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück.
  • Unter der Rückstauebene liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe müssen gem. DIN 1986 gegen Rückstau gesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
  • Wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können und die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden müssen, zum Beispiel Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Abwasseranlage zu leiten.


Hier die Satzung der Stadt Schneverdingen ansehen

Gemeinde Neuenkirchen

  • Die Entwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist nach den technischen Baubestimmungen „Grundstücksentwässerungsanlagen“, laut DIN 1986, herzustellen.

  • Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach ihrer Abnahme durch die Gemeinde in Betrieb genommen werden. Bis zur Abnahme dürfen Rohrgräben nicht verfüllt werden.

  • Die Grundstücksentwässerungsanlage ist stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten.

  • Beauftragten der Gemeinde ist zur Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage oder zur Beseitigung von Störungen sofort und ungehindert Zutritt zu dieser Anlage, zu den Abwasservorbehandlungsanlagen und zu den Abwasserfallstellen zu gewähren. Sie sind berechtigt, notwendige Maßnahmen anzuordnen, insbesondere das eingeleitete oder einzuleitende Abwasser zu überprüfen und Proben zu entnehmen.

  • Die Gemeinde lässt den Anschlusskanal für das Schmutzwasser einschließlich des Revisionsschachtes und für das Niederschlagswasser bis an die Grenze des zu entwässernden Grundstücks herstellen.

  • Gegen den Rückstau des Abwassers aus einer öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen. Für Rückstauschäden, die aus einer öffentlichen Abwasseranlage entstehen, sind Ersatzansprüche an die Gemeinde nicht gegeben. Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück.

  • Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.

  • Wo die Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden müssen, zum Beispiel Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Abwasseranlage zu leiten.


Hier die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen ansehen

Rückstauebene – Dos and Don'ts

Richtig

Falsch

Rückstauebene mit Bodenablauf – Dos and Don'ts

Richtig

Falsch

Wir übernehmen Verantwortung.

Klärung und Wiederaufbereitung – durch uns.

Regentropfen laufen eine Fensterscheibe entlang, durch die noch etwas Licht von dem bewölktem Himmel scheint

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Unsere Antworten zum Thema Heidjers Abwasser

Wie sieht die Abrechnung für Abwasser aus?


Musterrechnung – Ihre Jahresrechnung im Überblick

Wir machen es für unsere Kunden so einfach wie möglich. Das gilt auch für die Abrechnung. Aus diesem Grund fassen Heidjers Stadtwerke die Trinkwasserlieferung und die Abwasserentsorgung jedes Jahr in einem einzigen Dokument zusammen. Kunden, die auch Strom oder Gas bei uns beziehen, finden auch diese Positionen dort.

Hier der Blick in die Musterrechnung.

Was passiert mit dem Abwasser bei uns?

Heidjers Stadtwerke kümmern sich um die beiden Abwasserarten: Regenwasser, das wir von den bebauten Flächen leiten, und Schmutzwasser, das wir in der Kläranlage fachgerecht reinigen. Beides sind wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Diese setzen wir im Auftrag der Stadt Schneverdingen und der Gemeinde Neuenkirchen um.

Warum werden Abwassergebühren erhoben?

Die Abwasserreinigung ist praktischer und hochwirksamer Umweltschutz. Heidjers Stadtwerke übernehmen hier Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Stadt Schneverdingen und die Gemeinde Neuenkirchen. Die Kosten für Bau und Unterhalt des Kanalsystems sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung der Kläranlage werden deshalb in Form von Gebühren umgelegt.

Wie hoch sind die Abwassergebühren?

Die Abwassergebühren legen die Stadt Schneverdingen und die Gemeinde Neuenkirchen für Ihren Einzugsbereich fest. Für Schmutzwasser ziehen beiden Kommunen den Trinkwasserbezug eines Gebäudes oder eines Grundstücks heran. Da das Schmutzwasser in der Kläranlage fachgerecht gereinigt wird, liegt hierfür die Gebühr höher als für Regenwasser. Grundsätzlich kümmern sich Heidjers Stadtwerke um die Ableitung des Niederschlags auf bebauten Flächen. Die Bemessungsgrundlage der beiden Kommunen ist etwas unterschiedlich. Details finden Sie hier.

 

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